Informationen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Schilderung Ihrer aktuellen Situation bzw. Ihres Anliegens, dem Blick auf Therapieziele und ich gebe Ihnen einen Einblick in meine Arbeitsweise. 

Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie oder Beratung bei mir haben, rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir eine Mail. Dann können wir gerne einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Für das Erstgespräch werden 35€ verrechnet.

Dauer und Frequenz

Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie und Beratung ist unterschiedlich. Sie hängt von der Problemstellung und dem individuellen Anliegen und Bedürfnissen ab. Bei der Bewältigung von aktuellen konkreten Themen, kann sie sich auf wenige Stunden beschränken. Bei tiefsitzenden Lebensthemen löst eine Auseinandersetzung meist einen Prozess aus, für den ein längerer Therapiezeitraum wünschenswert und notwendig ist.

Kosten

Eine Einheit umfasst 50 Minuten und kostet 70,00 Euro, eine Doppelstunde dauert 90 Minuten und kostet 95,00 Euro. Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist im Supervisionsstatus leider nicht möglich. Um diesen Nachteil für Sie auszugleichen, biete ich Psychotherapie zu dem um den Krankenkassenzuschuss verringerten Betrag an.

Für Personen mit geringem Einkommen (z.B. Studierende, Alleinerziehende, bei Kurzarbeit, bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe o.ä.) besteht zudem die Möglichkeit einer weiteren Kostenreduktion . Bitte sprechen Sie mich gerne darauf an. 

Pflicht zur Verschwiegenheit

Um eine vertrauensvolle Beziehung zu ermöglichen und zu Ihrem Schutz unterliege ich als Psychotherapeutin der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt auch nach der Beendigung unserer psychotherapeutischen Beziehung.

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klient*innen aufgehoben werden. Nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann diese entfallen, damit ein unmittelbarer drohender Schaden für die betroffene Person oder anderer Menschen verhindert werden kann.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung befinde und ich berechtigt bin, selbständige Psychotherapie und Beratung anzubieten. Zusätzlich lasse ich meine therapeutische Arbeit in regelmäßigen Abständen bei erfahrenen Ausbildner*innen unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht supervidieren.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung müssen Sitzungen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (per Anruf oder SMS). Ansonsten wird die Stunde verrechnet.